Sie können den ersten Termin und Ihre Folgetermine persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Kontaktseite.
Wir möchten uns bei Ihrem ersten Termin besonders viel Zeit für Sie nehmen, um Ihre Problematiken bestmöglich einzuordnen.
Bitte erscheinen Sie daher etwa 15 Minuten vor Ihrem Termin bei uns. Vor Beginn der Therapie und der Abgabe der ärztlichen Verordnung müssen Sie einen Aufnahmebogen ausfüllen.
Spätestens im Anschluss sollten wir weitere Termine vereinbaren.
Die Eigenbeteiligung ist bis spätestens zur zweiten Behandlung zu zahlen.
Je nach Therapieart können Sie normale Kleidung tragen oder sollten sich sportlich und bequem kleiden. Gerne können Sie sich vorher in unserer Umkleide umziehen. Nach der Behandlung haben Sie Zeit, sich umzuziehen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir während einer Antibiotikabehandlung sowie bei Erkältungen, Virusinfekten, Fieber, Durchfall und ähnlichen Erkrankungen keine Behandlung durchführen können. Bitte sagen Sie Ihren Termin in diesem Fall mindestens 24 Stunden im Voraus ab.
Unsere Praxis arbeitet ausschließlich nach Terminvereinbarung. Wir möchten Ihnen eine individuelle Behandlung bieten und reservieren daher exklusiv für Sie einen passenden Termin. Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden im Voraus absagen müssen, falls Sie ihn nicht wahrnehmen können. Wenn der Termin nicht anderweitig belegt werden kann, müssen wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Regelungen (§ 252 BGB, § 611 Satz 3 SGB) die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung privat in Rechnung stellen. Natürlich können Sie einen nicht wahrgenommenen Termin innerhalb der Fristsetzung Ihrer Krankenkasse nachholen.
Diese wird bei gesetzlich versicherten Patienten von den Krankenkassen erhoben. Sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, müssen Sie gemäß ärztlicher Verordnung 10 % der Kosten für Physiotherapie nach § 32 SGB V selbst tragen.
Zusätzlich fällt gemäß § 61 SGB V eine Gebühr von 10 Euro pro Verordnung an.
Bitte beachten Sie auch, dass Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von der Zuzahlung befreit sind.
Unsere privat versicherten Patienten erhalten von uns eine Honorarvereinbarung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.