Rehabilitationssport ist eine ideale Option für Personen mit körperlichen Einschränkungen. Dieses spezielle Training wird individuell auf die Art, Schwere und den allgemeinen Gesundheitszustand der Betroffenen abgestimmt. Besonders nach einer postoperativen Rehabilitation oder physiotherapeutischen Behandlung trägt Rehasport zur Stabilisierung und zum langfristigen Erhalt des Behandlungserfolgs bei.
Verordnung und Kostenübernahme
Rehasport kann von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX fällt nicht unter die Heilmittelverordnung und ist daher budgetneutral für den behandelnden Arzt. Sprechen Sie Ihren Arzt auf die Verordnung 56 an, die in der Regel 50 Übungseinheiten umfasst. Diese Verordnung muss anschließend zur Genehmigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Die Kosten für die Übungseinheiten werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Haben Sie Fragen?
Unser Team im Therapiezentrum Burgmannshof in Nienburg steht Ihnen gerne für eine ausführliche Beratung zur Verfügung. Wir nehmen uns die Zeit, um all Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen die Vorteile des Rehasports näherzubringen.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und Sie auf Ihrem Weg zur Genesung zu unterstützen.